Das Qualitätssiegel für Eingliederungshilfe – Besondere Wohnformen können Einrichtungen erwerben, in denen psychisch beeinträchtigte Menschen betreut werden. Hier steht der Unterstützungsbedarf in der psychischen Begleitung, Behandlung und Eingliederung in die Gesellschaft im Mittelpunkt – ganz im Sinne des SGB IX und des BTHG.
Mit der Zertifizierung bzw. dem Qualitätssiegel für Eingliederungshilfe kann die Einrichtung nach innen wie nach außen ihr Qualitätsniveau darstellen und weiterentwickeln.
Als ein Bestandteil eines Qualitätsmanagements gibt das IQD-Verfahren Anstoß für weiterführende interne Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Es gibt mit einem umfangreichen Fragenkatalog im Zertifizierungshandbuch ein Raster vor, mit dessen Hilfe Schritt für Schritt einzelne Prozesse in der Einrichtung weiterentwickelt werden können.
Mit der Bearbeitung des Fragenkatalogs wird die Einrichtung unterstützt, vorhandene Schwachstellen aufzudecken. Die Mitarbeitenden werden motiviert, den Prozess einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung zu beginnen bzw. fortzusetzen.
Die Bewertung einer Einrichtung mit dem Ziel, das Qualitätssiegel zu erhalten, erfolgt für folgende Bereiche:
- Gebäude und Milieugestaltung
- Organisation
- Eingliederungshilfe
Diese Bereiche werden nach räumlichen, sächlichen und personellen Qualitätskriterien beurteilt, die sich zum einen an den Bedürfnissen der Klienten orientieren und zum anderen aus den Gesetzestexten und Verordnungen herleiten. Durch ein zweistufiges Verfahren werden erstens objektive Merkmale geprüft und zweitens – durch eine Klientenbefragung, Angehörigenbefragung und Mitarbeiterbefragung – subjektive Daten erfasst, die für die Einschätzung von Qualität als äußerst wichtig erachtet werden.
Das Qualitätssiegel kann deshalb als wertvolles Instrument im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen betrachtet werden, in deren Mittelpunkt die Zufriedenheit der Klienten, der Angehörigen und der Mitarbeitenden steht.