Qualitätssiegel für Barrierearmes Wohnen


Die zunehmende Nachfrage nach Wohnraum, der so gestaltet ist, dass dieser von Menschen mit beginnender oder bestehender Einschränkung in der selbstständigen Lebensführung weitestgehend barrierefrei genutzt  werden kann (z. B. betreutes Wohnen), macht eine qualitative Bewertung der Angebote notwendig. Der Begriff Barrierefrei beinhaltet das Ziel, niemanden und unabhängig seiner Behinderung von der Nutzung eines Wohnobjektes auszuschließen. Dieses Ziel ist in der Praxis kaum zu erreichen. Deshalb hat sich das IQD für den Begriff Barrierearm entschieden, was eine weitestmögliche Annäherung an das Ziel der Barrierefreiheit darstellt.

Für Suchende nach einer geeigneten Wohnform (wie z. B. betreutes Wohnen) sowie für Anbieter, Betreiber, Bauherren, Investoren und Architekten stellt das Handbuch zum Qualitätssiegel Barrierearmes Wohnen einen Leitfaden dahingehend dar,  welche Kriterien zu beachten sind und warum. Insbesondere für die Menschen, die eine Wohnform suchen, die langfristig eine weitestgehend selbstständige Lebensführung ermöglicht, soll durch die Zertifizierung erkennbar werden, dass in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens das Gebäude und dessen Wohnraum entsprechenden Qualitätskriterien entspricht bzw. diese einhält oder vorhält. Dies wird auch durch das angebotene zweigeteilte Zertifizierungssystem, das eine Zertifizierung von Wohnraum mit und ohne Rollstuhlnutzung vorsieht, ermöglicht.

Mit dem Qualitätssiegel Barrierearmes Wohnen des IQD ist nun für einen weiteren Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, ein Zertifizierungssystem entwickelt worden, das Orientierung und Markttransparenz sicherstellt.

Die Bewertung eines Wohnobjektes mit dem Ziel, die Zertifizierung zu bestehen, erfolgt für folgende Bereiche:

  • Äußere Erschließung des Gebäudes

  • Innere Erschließung des Gebäudes

  • Allgemeine Maßnahmen zur besseren Wahrnehmung

  • Wohnräume/Wohnung

Diese Bereiche werden nach räumlichen und sächlichen Qualitätskriterien beurteilt, die sich zum einen an den Bedürfnissen der Bewohner orientieren und zum anderen aus der DIN 18040 Teil 2 herleiten.

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